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1329. Oktober 30. Breslau (act. in eccl. kathedrali).

fer. sec. a. d. omn. sanct.

Herr Wernher von Panwicz mit seiner Gattin Geruscha und mit ihrer beider Sohne Otto bekennt vor dem Breslauer Kanonikus und Offizial Konrad, dass er zu ihrem, ihrer Vorfahren und Nachfolger Seelenheil 3 Mk. jährlichen Zinses frei von allem Dienst auf seinen Gütern in Naselwitz (Kr. Nimptsch) dem Breslauer Klarenstift zu einem Testament mit Einwilligung seiner Gattin Geruscha ihres Leibgedinges wegen mit dem Rückkaufsrecht um 30 Mk. vermacht hat etc. (vgl. o. Urk. vom 17. Juli, Reg. 4863). Verlangt Herzog Boleslaw irgend welchen Dienst von den 3 Mk., so haben ihn Werner und seine Nachkommen zu leisten, während das Kloster von solchem Dienste frei sein soll. Den Zins geniesst auf Lebenszeit Adelheid, seine Schwestertochter; erst nach deren Tode soll er an das Kloster fallen.

Z.: die Herren Magister Apeczco von Frankenstein, Franczco von Goldberg, Advokaten des Breslauer Konsistoriums, Johann von Neisse, Tylo von Görlitz, öffentliche Notare und Johann Notar des Klarenklosters.


Or. im Bresl. Staatsarch. Breslau Klarenstift 76; von dem Siegel des Offizials ist nur der Pergamentstreifen noch erhalten.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.